FAQ​

Der häufigste Grund ist Unzufriedenheit mit der Stellung der Kiefer und der Zähne. Viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene leiden darunter. Durch eine Zahnregulierung können harmonische und ästhetische Zahnreihen gestaltet werden. Es gibt aber auch gesundheitliche Gründe für eine KFO-Behandlung:

  • Besseres Abbeißen und Kauen mit richtig stehenden Zähnen: Das verbessert die Verdauung und schont Magen und Darm
  • Bessere Zahnpflege: Gerade und nicht gedreht stehende Zähne können besser gepflegt und länger erhalten werden. Die natürliche Pflege der Zähne durch die Zunge und den Speichel ist besser möglich – dadurch wird Zahnfleischentzündung und Parodontose besser vorgebeugt.
  • Entlastung der Zähne: Schiefstehende, engstehende, gedrehte und lückig stehende Zähne werden falsch belastet. Sie können sich durch Verschleiß und Überbelastung lockern, an Zahnhartsubstanz verlieren oder ausfallen. Eine funktionelle Verzahnung und gerade Zähne beugen dem vor.
  • Abstellen von Habits: Schlechte Gewohnheiten von Kindern, wie Daumenlutschen, Lippensaugen usw. werden vorzeitig abgestellt, um ein harmonisches Kieferwachstum zu ermöglichen
  • Schonung der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur durch harmonische Zahnreihen: Vorbeugung gegen Kiefergelenkknacken, Zähneknirschen und Spannungskopfschmerzen

Wenn die ersten bleibenden Zähne kommen, sollte durch eine kieferorthopädische Untersuchung geklärt werden, ob und wann eine Behandlung erforderlich ist. In der Regel kann dann mit dem Beginn der aktiven Behandlung noch gewartet werden, bis der günstigste Zeitpunkt erreicht ist.

Nein. In den meisten Fällen ist der beste Zeitraum das Alter zwischen 9 und 12 Jahren. Das ist das Alter, in dem Ihr Kind die seitlichen Milchzähne verliert und die bleibenden Zähne nachwachsen. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine sog. kieferorthopädische Frühbehandlung zwischen dem fünften und achten Lebensjahr notwendig ist.

Auch zu jedem späteren Zeitpunkt ist eine kieferorthopädische Behandlung möglich und funktionell sinnvoll. Lediglich eine Korrektur der Kieferposition ist im Erwachsenenalter nur noch in Kombination mit einem kieferchirurgischen Eingriff möglich.

Manche Fehlstellungen sind erblich bedingt und lassen sich nicht vermeiden. Andere werden durch schädliche Angewohnheiten (sog. „Habits“) verursacht und lassen sich vermeiden, wenn diese Habits rechtzeitig abgestellt werden.

Dazu gehören:

  • Daumenlutschen, Schnuller oder Nuckelflasche über das dritte Lebensjahr hinaus
  • Mundatmung mit offenen Lippen
  • Falsches Schlucken, bei dem die Zunge zwischen die Vorderzähne geschoben wird
  • Lippenbeißen
  • Vorzeitiger Verlust von Milchzähnen durch Karies wegen falscher Ernährung und mangelnder Zahnpflege

Eine Überweisung zum Kieferorthopäden ist nicht notwendig. Wenn Sie bei Ihrem Kind selbst eine Unregelmäßigkeit oder eine ungewöhnliche Zahn- oder Kieferstellung festgestellt haben, vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Begutachtung.

Zahnspangen

Da spielen viele Faktoren mit:

  • Schwere der Fehlstellung
  • Alter des Patienten
  • Art der Spange
  • Mitarbeit

Für den erfolgreichen und reibungslosen Verlauf der kieferorthopädischen Therapie ist die regelmäßige Kontrolle in unserer Praxis sehr wichtig.

Kurz nach dem Einsetzen einer festen Zahnspange kann es vorübergehend zu einem Spannungsgefühl und einer erhöhten Empfindlichkeit der Zähne kommen, das Essen harter Speisen kann ein oder zwei Tage schwierig sein. Dieses Gefühl klingt bald wieder ab. Aber auch wenn ein neuer Draht eingegliedert wird, kann es zu Empfindlichkeit kommen, aber ansonsten ist eine Zahnspange nicht schmerzhaft.

Bitte verzichte während der Behandlung mit der festsitzenden Spange auf harte Speisen, wie knuspriges Brot, Pizzaränder oder Nüsse. Es bietet sich an Obst oder Gemüse, wie z.B. Äpfel oder Karotten sowie hartes Brot zuerst kleinzuschneiden, damit du nicht abbeißen musst. Klebrige Speisen wie Kaugummi, Karamell, Lakritze oder Maoam zerstören Deine Klammer. Bitte darauf verzichten. Bitte kaue auch nicht auf Bleistiften, Fingernägeln o.Ä.. Gerade zu Beginn der Behandlung sind die Drähte noch dünn und weich und können daher besonders schnell rausrutschen oder brechen.

Bei einer festsitzenden oder auch herausnehmbaren Zahnspange werden die Zähne häufig über mehrere Millimeter durch den Knochen bewegt. Damit diese Zahnbewegung möglich ist, kommt es dabei gezielt zu einer geringgradigen Lockerung der Zähne. Aber keine Sorge, die Zähne festigen sich auch rasch wieder, sobald die Bewegung abgeschlossen ist.

Die Spange selbst schadet den Zähnen nicht. Das können nur die Zahnbeläge, die sich um die Brackets, Bänder und Drähte herum ablagern. Deswegen ist bei einer festen Zahnspange die Mundhygiene das A und O.

Einer der wichtigsten Faktoren, damit die Behandlung nicht so lange dauert, ist die Einhaltung der Termine.

Abhängig von der Art der Zahnspange liegen die Kontrolltermine in der Regel bei herausnehmbaren Geräten im Abstand von ca. bei 6 – 8 Wochen. Bei allen festsitzenden Zahnspangen werden die Kontrollen/Bogenwechsel ca. alle 4 – 8 Wochen durchgeführt.

„Nur saubere Zähne bleiben auch gesunde Zähne!“

Die perfekt ausgeübte Mundhygiene ist sehr wichtig. Dazu gibt es spezielle Hilfsmittel, wie z.B. „Interdental-, Floßprodukte und Mundduschen“.

Damit Ihr am Ende der Behandlung keine Löcher in Euren Zähnen findet, ist es superwichtig, die Zähne mindestens 2x täglich länger als 5 Minuten zu putzen. Bei dem Termin, wo ihr die feste Zahnspange bekommt, werdet ihr ausführlich aufgeklärt.

Incognito / Aligner

Ja, wir bieten die unsichtbare Incognito (feste Zahnspange) an, bei der die Brackets individuell für Sie hergestellt und auf der Innenseite der Zähne geklebt werden.

Bei der festen Zahnspange haben wir auch die Möglichkeit, anstelle der Metall-Brackets sog. Keramik-Brackets auf den Außenflächen der Zähne zu setzen.

Dann gibt es noch die kaum sichtbare herausnehmbare Zahnspange. Dabei handelt es sich um transparente, herausnehmbare Schienen (Aligner), die die Zähne ohne Metallspangen oder -drähte korrigieren.

Retention

Ja, leider geht das Endergebnis insbesondere unmittelbar im Anschluss an die aktive Behandlung sehr schnell, zumindest teilweise, wieder verloren, denn die Zähne können sich abermals verschieben (Rezidiv = Rückfall in die ursprüngliche Fehlstellung). Daher ist die Sicherung so wichtig. Der Grund dafür ist, dass Lippen, Wange und Zunge sich noch an die neu geschaffene Situation gewöhnen und zu einem neuen Gleichgewicht finden müssen.

Anchorage Units sind kleine, auf die Innenseite der Zähne geklebte, zierliche Drähte, die die Zähne dauerhaft stabilisieren. Sie sind von außen nicht sichtbar und nach kurzer Eingewöhnung vollkommen schmerzlos.

Die Dauer einer Behandlung mit Retentionsgeräten hängt von dem Alter des Patienten sowie der korrigierten Zahn- und Kieferfehlstellung ab. Sie kann daher von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren reichen. In einigen Fällen sollte das Retentionsgerät sogar ein Leben lang getragen werden.

Kosten

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Kosten einer „ausreichenden, wirtschaftlichen und zweckmäßigen“ kieferorthopädischen Behandlung. Dafür muss die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr beginnen und eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung des Schweregrads KIG 3, 4 und 5 (kieferorthopädische Indikationsgruppe − KIG) vorliegen.

Zunächst müssen 20 Prozent (ab dem zweiten Kind zehn Prozent) der Kosten selbst getragen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Therapie wird dieser Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet.

Erwachsene müssen ihre Kosten generell selbst tragen – einzige Ausnahme ist die medizinische Notwendigkeit einer Umstellungsosteotomie (chirurgische Korrektur der Kieferstellung).

Die Erstattung der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte richtet sich nach dem individuell abgeschlossenen Tarif bzw. den geltenden Beihilfebestimmungen. Bitte lassen Sie sich beraten, welche Leistungen Ihr Vertrag abdeckt.

Eine Zahnzusatzversicherung kann vor allem sinnvoll sein, wenn die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung voraussichtlich nicht von der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung übernommen werden. Allerdings muss die Zusatzversicherung dazu schon im Vorfeld bestehen – hat ein Kieferorthopäde die Fehlstellung bereits diagnostiziert, kann ein Neuvertrag meist nur zu deutlich schlechteren Konditionen geschlossen werden. Viele Zusatzversicherungen lehnen einen Neuvertrag dann sogar komplett ab.

Ob die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, hängt von den individuellen Gegebenheiten des Patienten ab. In der Regel sind jedoch die folgenden drei Kriterien entscheidend für die Kostenübernahme:

  • Alter des Patienten
  • Medizinische Notwendigkeit der Behandlung
  • Behandlungsform

Bei Erwachsenen ab 18 wird die Behandlung bis auf sehr seltene Ausnahmen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen.

Wir bieten in unserer Praxis auch zinsfreie Finanzierungen über Ratenzahlung (z.B. 24 Monate oder 36 Monate) an.

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